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Die
Vogtlandhütte ist eine Selbstversorgerhütte.
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Der
Nutzungsbeginn der Hütte am Anreisetag ist ab 11°° Uhr.
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Der
Verantwortliche für die Nutzung der Hütte wird durch den Hüttenwart bzw.
einer legitimierten Person eingewiesen. Er haftet gegenüber der Sektion. Alle
Nutzer sind verpflichtet sich mit dem Nutzungsbeginn unverzüglich in das Hüttenbuch
einzutragen.
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Rauchen
sowie offenes Licht ist in der gesamten Hütte verboten.
Ausnahmen:
Kerzen im Aufenthaltsraum und das Betreiben des Kachelofens nur unter Aufsicht.
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Der
Kachelofen darf nur mit trockenem Holz geheizt werden. Die anfallende Asche ist
in den dafür vorgesehenen Behälter zu füllen. Dieser Behälter darf nicht für
die Entsorgung von Müll und Speiseresten genutzt werden.
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Bei Hüttennutzung
ist das Licht im Treppenhaus immer brennen zu lassen.
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Im Erd-
und Dachgeschoss befinden sich Feuerlöscher, welche durch Hinweisschilder
gekennzeichnet sind. Sie dürfen nicht verstellt werden.
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Der
Balkon dient als zweiter Fluchtweg für das Obergeschoss. Aus diesem Grund darf
die Balkontüre nicht verstellt werden. Im Notfall soll die auf dem Balkon
gelagerte Leiter zum Abstieg benutzt werden.
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Das
Betreten des Obergeschosses ist nur mit Hütten- oder Hausschuhen gestattet.
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Die Hüttenlager
dürfen nur mit einem Schlaf- oder Hüttenschlafsack genutzt werden.
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Für die
Küchenbenutzung bitten wir Sie, Geschirrtücher mitzubringen.
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Holz und
Kleidungsstücke dürfen nicht an oder auf den Öfen getrocknet werden.
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Speisereste,
nicht verbrauchte verderbliche Lebensmittel, Getränke, Flaschen sowie andere
Abfälle sind nach Hüttennutzung wieder mitzunehmen.
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Haustiere
dürfen nicht mit in die Hütte genommen werden.
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Außerhalb
der Hütte ist jeder Gebrauch von Feuer untersagt.
Ausnahme:
Grillen auf dem dafür vorgesehenen Platz auf eigene Verantwortung.
Waldbrandwarnstufen III und IV
beachten!
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Das Überschreiten
der Bahngleise ist nur über den Fußgängerübergang zulässig.
Kinder sind besonders auf diese Gefahren hinzuweisen
und gegebenenfalls zu beaufsichtigen.
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Zelten
und sonstiges Übernachten außerhalb der Hütte auf dem sektionseigenen Grundstück
ist nur mit Genehmigung und gegen Bezahlung erlaubt.
Auf
den sich anschließenden Flächen des Staatlichen Forstamtes Schöneck ist das
Zelten und sonstiges Übernachten nicht erlaubt.
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Bitte
verhalten Sie sich so, dass die sich in unserer unmittelbaren Nachbarschaft
lebenden Wildtiere nicht beunruhigt werden.
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Vom
Vorstand legitimierte Personen haben jeder Zeit Zutritt zu der Hütte.
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Die
Mitnahme von Sportgeräten in die Hütte ist nicht gestattet, diese können im
Schuppen abgestellt werden.
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Für
entstandene Schäden am Gebäude, der Einrichtung und den Außenanlagen haftet
der Verursacher.
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Am
Nutzungsende ist eine gründliche Reinigung der Hütte durchzuführen.
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Das
Obergeschoss und die Treppe müssen besenrein sein (in den Lagern sind die Tücher
glattzuziehen, die Kissen aufzuschütteln und die Decken ordentlich
zusammenzulegen).
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Die Räume
im Untergeschoss sind nass zu wischen (Toiletten, Waschbecken, Konsolen und
Spiegel sowie im Küchenbereich die Kücheneinrichtung und -geräte sind zu
reinigen).
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Am Ende
der Nutzung erfolgt mit dem Hüttenwart die gemeinsame Abnahme der Hütte. Die
Ordnungsmäßigkeit wird im Hüttenbuch bestätigt.
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Die Räumung
der Hütte hat am Abreisetag bis 10°° Uhr zu erfolgen.
Der
Vorstand